Einen botanischen Garten legte man gemeinhin vor den Toren der Stadt an, wo für die zu bepflanzenden Flächen ausreichend Raum zur Verfügung stand: j. w. d. – janz weit draußen, wie man in Berlin zu sagen pflegte. Das war hier schon anno 1679 der Fall. Der Hopfengarten, den Kurfürst Friedrich Wilhelm zu einem in Verbindung mit der Hofapotheke nach botanischen Prinzipien geführten Mustergarten umgestalten ließ, befand sich in der einsamen Feldmark bei dem Dörfchen Schöneberg. An dieser Stelle blieb er mehr als zwei Jahrhunderte, zunächst in der Hand des Hofes, dann in Zuständigkeit der Akademie der Wissenschaften, schließlich in Regie der 1810 gegründeten Universität.
Unterdessen, vor allem in der universitären Phase, nahmen die Bestände zu, die Pflanzungen dehnten sich aus, an ihre Seite trat ein Herbarium. Das Dorf Schöneberg wurde zur Stadt, die immer weiter expandierte, so tat es auch die Stadt Berlin. Beide umzingelten mit ihrem Häusermeer den ehemals in idyllischer Einsamkeit gelegenen Garten und nahmen ihm buchstäblich die Luft zum Atmen. In den 1880er Jahren wurde zunehmend dringlicher über einen Umzug nachgedacht. Dazu lesen wir bei Sachse: „Die Verlegung des Botanischen Gartens aus dem kleinen von ihm bisher im Westen Berlins an der Potsdamer Straße eingenommenen, von langen und hohen Häuserreihen umschlossenen Platze war zur Lebensfrage für den Garten geworden“.
Als dieses Bedürfnis virulent wurde, war Althoff schon mehrere Jahre Hochschulreferent im Kultusministerium und damit auch für die botanischen Einrichtungen der Berliner Universität zuständig. In Berlin war es üblich, dass der Direktor des Botanischen Gartens zugleich Ordinarius für Botanik an der Universität war – eine drückende Doppelbelastung, aber zugleich eine Gewähr dafür, dass der Garten als ein leistungsfähiges Instrument der Forschung stets auf der Höhe der Zeit blieb. Sicher wird Althoff schon früh von der Raumnot in der Schöneberger Anlage erfahren haben. Akut wurde die Frage spätestens 1887, als der bisherige Direktor und Inhaber des Universitätslehrstuhls für Systematische Botanik August Wilhelm Eichler starb und die Berufung eines Nachfolgers auf der Tagesordnung stand. Dafür hatte Althoff einen Mann im Auge, der ein großartiger Pflanzensystematiker und Organisator zugleich war und obendrein über Erfahrungen mit der Leitung und Einrichtung botanischer Gärten verfügte: Adolf Engler. „Althoff hatte seit Jahren Englers Weg geleitet, über Kiel und Breslau und dann in die Hauptstadt“ (Gottfried Zirnstein). Damals war Engler als Nachfolger seines Doktorvaters Heinrich Göppert Direktor des botanischen Gartens in Breslau, davor hatte er einen kleineren Garten an der Universität Kiel angelegt.
Da sich Engler nicht sofort aus seinen Breslauer Verpflichtungen lösen konnte, war für die Zwischenzeit ein Interimsdirektor nötig. Die Wahl fiel auf Ignaz (Ignatius) Urban, der mit der Berliner Einrichtung bestens vertraut war. Seit 1878 war er Erster Assistent am Botanischen Garten in Schöneberg, seit 1883 dessen Kustos. Auch Urban war ein erstklassiger Pflanzensystematiker, ein führender Fachmann für westindische Flora, an Organisationstalent mangelte es ihm ebenfalls nicht, und zudem hatte er sich mit der Geschichte des Gartens eingehend befasst; 1881 hatte er seine Studie Geschichte des Kgl. Botanischen Gartens und des Kgl. Herbariums zu Berlin veröffentlicht. Ohne tiefere Untersuchungen erschließt sich nicht, warum nicht Urban zu Eichlers regulärem Nachfolger wurde. Biologiehistoriker, die sich dazu äußern, beantworten diese Frage nicht, betonen aber, dass er wissenschaftlich mit Engler ganz oder nahezu gleichrangig gewesen sei. Dem wurde auch insofern Rechnung getragen, als mit der Amtseinführung Englers für Urban die bis dahin nicht existente und mit einer Professur verbundene Stelle eines Unterdirektors geschaffen wurde.
In der kurzen Zeit, als Urban die alleinige Verantwortung für den Botanischen Garten trug, geschah zwischen ihm und Althoff Entscheidendes, das die Zukunftsperspektiven dieser traditionsreichen Berliner Institution radikal veränderte. Die mit der Enge des über die vorhandenen 11,75 ha hinaus nicht mehr erweiterbaren Standorts verbundenen oder auch aus der inzwischen dicht bebauten Umgebung resultierenden Probleme (Luftverschmutzung, Grundwasserabsenkung, verminderte Sonneneinstrahlung, starker Publikumsverkehr) hatten sich allmählich verschärft. Dennoch war in den alten Standort weiter investiert worden; erst 1880 wurde dort das aus dem Herbarium hervorgegangene Botanische Museum eröffnet.
Vor allem kolonialpolitische Interessen dürften das Nachdenken über eine Verlegung forciert haben. Der Garten bediente nicht nur die botanischen Erfordernisse Preußens, sondern wurde seit der Reichsgründung auch für die kolonialen Ambitionen des Reiches in Anspruch genommen. Gedacht war an eine Zentralstation für die Anzucht tropischer Nutzpflanzen und für den Austausch von Sämereien, die für die deutschen „Schutzgebiete“ geeignet waren. 1887 beauftragte Althoff den Botanikprofessor Ludwig Wittmack von der Landwirtschaftlichen Hochschule Berlin, ein Gutachten zu dieser Frage auszuarbeiten. Da die Zentralstation mit dem Botanischen Garten verbunden werden sollte, ergab sich für diesen ein zusätzlicher Flächenbedarf, der im Stadtzentrum auf keinen Fall zu befriedigen war. Darauf wurde 1888 Urban mit der Aufgabe betraut, alle für eine Neuanlage des Gartens in der Berliner Umgebung in Frage kommenden Flächen zu inspizieren und zu bewerten. Wiederum musste j. w. d. gesucht werden – dort, wohin die städtische Bebauung noch nicht vorgedrungen war.
Im Ergebnis seiner Recherchen bezeichnete Urban als das an besten geeignete Terrain ein über 40 ha umfassendes Areal, das zur Königlichen Domäne Dahlem gehörte, zum größeren Teil in der Gemarkung Groß-Lichterfelde und zum kleineren in der Gemarkung Dahlem gelegen war und von einem Pächter bewirtschaftet wurde. Dieses Terrain war für die preußische Regierung im Prinzip verfügbar, denn der bis 1901 gültige Pachtvertrag enthielt die Klausel, dass für staatliche Zwecke benötigte Flächen auch während seiner Laufzeit gegen Entschädigung jederzeit aus seinem Geltungsbereich herausgelöst werden könnten. Eine erste Anfrage beim Landwirtschaftsministerium, das für den preußischen Domänenfiskus zuständig war, wurde jedoch abschlägig beschieden; zu stark war dort die Privatisierungslobby, die darauf hinarbeitete, das gesamte Domänenland als lukratives Villenterrain zu parzellieren und mit maximalem Erlös an das wohlhabende Berliner Bürgertum zu veräußern.
Von solchen Widerständen ließ sich Althoff umso weniger entmutigen, als ihn Urbans Resultate auf weit über die Bedürfnisse des Botanischen Gartens hinausgehende Chancen für die Entwicklung der Berliner Wissenschaftslandschaft aufmerksam gemacht hatten. Zweifellos kam ihm dabei entgegen, dass die Vertreter kolonialer Interessen ihren Druck verstärkten. 1889 regte Julius Frh. v. Soden, Gouverneur von Deutsch-Kamerun, die Einrichtung botanischer Gärten, Institute und Versuchsanstalten in den Kolonien zur Unterstützung der Plantagenwirtschaft an. Die sehr einflussreiche Deutsche Kolonialgesellschaft unterbreitete eine entsprechende Denkschrift. Am 1. Juni 1891 nahm die Botanische Zentralstelle für die deutschen Kolonien im Botanischen Garten ihre Arbeit auf, und nun zeigte sich mit aller Deutlichkeit, dass der Platz überall zu knapp war.
Engler war zunächst skeptisch gegenüber dem Umzugsgedanken – zu abgelegen erschien ihm das Domänengelände, nicht einmal befestigte Straßen führten dorthin, erst 1889 war mit der Anlage einer Chaussee vom Jagdschloss Grunewald nach dem Dorf Steglitz begonnen worden. Doch in einem 1893 erstatteten Gutachten gelangte er selbst zu dem Ergebnis, dass der Garten nach Lichterfelde umziehen musste. Auch wenn ein formeller Beschluss noch ausstand – die Verlegung war nun nur noch eine Sache weniger Jahre.
Hubert Laitko